Eine besondere Art der Wertschätzung erfuhren die ehrenamtlichen Unterstützerinnen und Unterstützer im MarktTreff Barkauer Land: sie erhielten die „Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein“, mit der sie bei zahlreichen Geschäften und Einrichtungen Vergünstigungen erhalten. Die Idee, für ihr Ehrenamts-Team die Karten zu beantragen, hatte Marktleiterin Dr. Dagmar Thiele-Gliesche und am 29. Juni 2020 versammelten sich alle 19 Ehrenamtler (mit Abstand) auf der Grünfläche vor dem Laden zu einem Gruppenfoto. Anschließend hob die Marktleiterin in ihre kleinen Dankesrede hervor, dass aus dem Ehrenamts-Team heraus sich verlässlich gekümmert werde um Aufgaben wie Kochen für den Suppentag und Mittagstisch, Catering, Lieferservice, Regal- und Produktpflege sowie Controllingaufgaben. Jedes einzelne Team-Mitglied rief sie dann auf und überreichte als Anerkennung für Hilfe im Marktbetrieb eine Einkaufstasche mit einem persönlichen Einkaufsgutschein und der Ehrenamtskarte.
Mit der Ehrenamtskarte im nördlichsten Bundesland wird die geleistete Arbeit symbolisch sichtbar anerkannt. Auf diese Weise sagen die Partner des Ehrenamtes, die Organisationen, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger engagieren, und das Land Schleswig-Holstein gemeinsam „Danke“.
Die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein können Menschen bekommen, die
- in einer gemeinwohlorientierten Organisation in Schleswig-Holstein nachweislich tätig sind (z. B. engagiert in Vereinen, Kirchen, Initiativen),
- sich in den vergangenen zwei Jahren mindestens drei Stunden pro Woche – beziehungsweise 150 Stunden pro Jahr – ehrenamtlich engagiert haben,
- für ihre Tätigkeit kein Geld erhalten, also kein Honorar, kein Gehalt oder sonstige geldwerte Vorteile (eine Erstattung von Auslagen, wie zum Beispiel Fahrtkosten, ist unschädlich), und
- mindestens 16 Jahre alt sind.
Zentrale Informationsquelle über Alles rund um die Ehrenamtskarte ist das Internetportal www.ehrenamtskarte.de. Herausgeber der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein ist das EhrenamtNetzwerk Schleswig-Holstein. Es wird unterstützt vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes und den Sparkassen in Schleswig-Holstein.