1. Was ist eine Genossenschaft?
Mitglieder einer Genossenschaft sind zugleich Eigentümer und Kunden. Im Vordergrund der Arbeit steht der genossenschaftliche Förderzweck, nicht die Auszahlung einer Rendite. Unsere Genossenschaft wird in Vorstand und Aufsichtsrat von Personen geleitet, die selbst Mitglieder sind. Grundsätzliche Entscheidungen werden in der Generalversammlung der Mitglieder getroffen. Jedes Mitglied hat nur eine Stimme. Dadurch ist die Genossenschaft vor Dominanz einzelner Mehrheitseigner gut geschützt.
2. Welche Ziele hat die Bürgergenossenschaft Barkauer Land?
Das erste und vordringliche Ziel ist, den neuen MarktTreff Barkauer Land am alten Standort in einem vollkommen neu ausgestatteten Raum (200 m2) mit kleinem Bistro erfolgreich zu betreiben. Es gilt, die Nahversorgung mit frischen, hochwertigen Lebensmitteln – vorzugsweise aus der Region – sowie Dienstleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden des Barkauer Landes sicherzustellen.
3. Wie werde ich Mitglied?
Ein Pflichtanteil an der Genossenschaft kostet 100 €. Jedes Mitglied kann höchstens 99 weitere Anteile erwerben. Es wird einmalig ein Aufnahmebeitrag von 50 € erhoben. Einzelpersonen, Handwerksfirmen, GmbHs, Firmen der Region, Körperschaften des öffentlichen Rechts, z.B. Sparkassen, sowie die Gemeinden des Barkauer Landes können Anteile erwerben und damit ihre Verbundenheit mit den Menschen im Barkauer Land überzeugend zum Ausdruck bringen. Anteile werden nach fristgerechter Kündigung erstattet. Über die eingesetzten Anteile hinaus besteht keine weitere finanzielle Haftung für die Mitglieder der Bürgergenossenschaft Barkauer Land.
4. Hat die Bürgergenossenschaft auch eine Satzung? Wer ist der Vorstand?
Seit dem 7. Juli 2016 gibt es die Bürgergenossenschaft Barkauer Land und die Gründungsversammlung hat die ihr vorgelegte Satzung genehmigt, sie ist jederzeit im Download-Bereich einzusehen. In den Vorstand wurden Frank Jedicke und Björn Christensen gewählt, den Aufsichtsrat bilden Petra Serocki, Franz Schwarten, Tim Boehme, Julia Mokrus und Stefan Diesing.
5. Was bringt mir die Mitgliedschaft in der Bürgergenossenschaft Barkauer Land?
Die Mitgliedschaft fördert die Versorgung der Menschen im Barkauer Land und hilft eine gesunde Infrastruktur langfristig zu sichern. Sie schafft mit einem Treffpunkt viele Gelegenheiten gute Nachbarschaft zu erleben.
6. Wie können die Gemeinden des Barkauer Landes die Bürgergenossenschaft unterstützen?
Kirchbarkau ist in Vorlage gegangen und stellt das renovierte, ortsnahe Ladenlokal mit guter Verkehrsanbindung zur Verfügung – finanziert mit ca. 300.000 € von Land SH und EU sowie ca. 100.000 € Eigenmitteln. Die übrigen Gemeinden des Barkauer Landes können mit Genossenschaftsanteilen in eigenem Interesse, d.h. für ihre Mitbürger wirksam helfen.
29. Oktober 2016/H.J.